Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Hausordnung – Öffnungszeiten
    Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung. Die Hausordnung wird dem Mitglied bei Vertragsabschluss ausgehändigt. Die Öffnungszeiten des Studios sind durch Aushang sowie in der Hausordnung bekannt gegeben. Die Änderung der Öffnungszeiten behält sich die GmbH vor, soweit diese für die Aufrechterhaltung des ordentlichen Fitnessbetriebes notwendig und für das Mitglied zumutbar sind.

  2. Laufzeit und Kündigung des Vertrages.
    a) Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
    b) Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat (gültig bei Vertragsabschluß ab dem 01.03.2022), sofern nicht einen Monat vor Vertragsende seitens einer Vertragspartei in Textform und unsere Empfehlung per Einschreiben, gekündigt wird. Die Kündigung durch das Mitglied hat gegenüber der Verwaltungszentrale der GmbH, Beim Hammerschmied 2, 88299 Leutkirch zu erfolgen. 
    c) Die GmbH kann den Mitgliedsvertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen, fristlos kündigen.

  3. Unterbrechung/Stilllegung.
    a) Bei länger andauernder Erkrankung/Verletzung (ab 8 Wochen) oder Schwangerschaft ruht der Vertrag auf Wunsch des Mitglieds für die Dauer der Verhinderung ab dem Zeitpunkt der Anzeige der Verhinderung. Die Verhinderungsgründe müssen der GmbH unter Vorlage der entsprechenden Nachweise (z.B. ärztliches Attest) schriftlich mitgeteilt werden. Der Mitgliedsvertrag verlängert sich dann automatisch um die Dauer der Stilllegung bzw. des Ruhens des Vertrages. Bei Ruhen bzw. Stilllegung des Vertrages ist der Mitgliedsausweis gesperrt. Während der Stilllegung des Vertrages ruhen die beiderseitigen Rechte und Pflichten.
    b)
    Im Übrigen entbindet eine Erkrankung/Verletzung oder sonstige Nichtnutzung des Fitness-Studios nicht von den Verpflichtungen des Vertrages.
    c)
    Rückwirkend werden keine Beiträge erstattet.
    d) Muss infolge höherer Gewalt der ordentliche Fitnessbetrieb in den Räumlichkeiten zeitweise eingestellt werden, ist das Mitglied berechtigt, die auf den betreffenden Zeitraum entfallenden Mitgliedsbeiträge zurückzufordern.
    1.Die Rückforderungen des Mitglieds müssen innerhalb von drei Monaten in Textform geltend gemacht werden. Erfolgt keine Rückforderung innerhalb der drei Monate, ist die Rückerstattung ausgeschlossen. Die Frist beginnt mit Ablauf des jeweilig betroffenen Monats.
    2.Erfolgt eine Rückerstattung, verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen ordentlichen Vertragsbeendigung um die entsprechende Dauer auf einen späteren Zeitpunkt.
    3.Höhere Gewalt ist jedes von außen kommende, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisende und auch durch die äußerste vernünfigerweise zu erwartender Sorgfalt, nicht abwendbare Ereignis. Als höhere Gewalt gelten vor allem Ereignisse wie Naturkatastrophen (Wirbelstürme,Erdbeben oder Überschwemmungen), Epidemien, Kriege und politische Unruhen. Ein Indiz für das Vorliegen höherer Gewalt sind dabei behördliche Maßnahmen und Warnungen.
  4. Zahlungsverzug
    Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus per Lastschriften-Einzug abgebucht. Gerät das Mitglied mit der Zahlung von zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so wird der Gesamtbetrag für die Dauer des Vertrages sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug hat das Mitglied die Kosten der Zahlungsaufforderung (Mahnkosten) in Höhe von jeweils € 3,00 zu tragen, mit Ausnahme der Erstmahnung.

  5. Haftung
    a) Die Sportgeräte und Räumlichkeiten werden dem Mitglied in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung gestellt. Das Mitglied benutzt die Geräte und Räumlichkeiten des Fitness-Studios auf eigene Gefahr. Die GmbH haftet nicht für Schäden die das Mitglied selbst verschuldet hat. Gleiches gilt für den Diebstahl, Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen.
    b) Eine Haftung der GmbH für Schäden, die sich das Mitglied aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bei der Benutzung der Anlage und Geräte zuzieht, besteht nur im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Eine Haftung besteht jedoch nicht für Schäden, die das Mitglied aufgrund seiner eingeschränkten oder völligen Sportuntauglichkeit erleidet. Im Zweifelsfall hat das Mitglied vor Vertragsunterzeichnung einen Arzt zu konsultieren.
    c) Eltern haften für Ihre Kinder. Die Aufsichtspflicht ist nicht übertragbar. Für Sach- und Körperschäden sind die Eltern haftbar. Kindern unter 16 Jahren ist der Zutritt ins Studio nicht gestattet.
    d) Das Mitglied verpflichtet sich, die Räumlichkeiten und Einrichtungen des Fitness-Studios sorgfältig zu behandeln und Rücksicht auf andere Personen zu nehmen, die die Einrichtungen in Anspruch nehmen.

  6. Rücktrittsrecht Ein Rücktrittsrecht gilt innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss. In diesem Fall wird die Aufnahmegebühr als Bearbeitungsaufwand einbehalten. Ein Rücktritt innerhalb der vorgenannten Frist ist nur mit Abgabe der Mitgliedskarte möglich.

  7. Mitgliedsausweis/Magnetschlüssel (kodierte Magnetkarte)
    a) Jedes Mitglied erhält einen Magnetschlüssel (Mitgliedskarte). Dieser ist bei jedem Studiobesuch am Kartenlesegerät an der Rezeption durchzuziehen.
    b) Durch den Magnetschlüssel erhält das Mitglied Zugang zum Fitness-Studio auch zu den Zeiten, in denen keine Aufsichtsperson anwesend ist. Das Mitglied verpflichtet sich, diesen Magnetschlüssel nur höchstpersönlich zu verwenden und ihn nicht Dritten zu überlassen. Für jeden Fall eines Verstoßes hiergegen verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung einer Vertragsstrafe von € 250,00. Soweit der dem Mitglied überlassene Magnetschlüssel durch einen von ihm zu vertretenden Umstand seitens Dritter missbraucht wird und hierdurch der GmbH Schaden entsteht, so ist hierfür alleine das Mitglied verantwortlich. Kommt eine Person bei Gebrauch der Einrichtung des Studios aufgrund unbefugter Überlassung des Magnetschlüssels zu Schaden, so hat das Mitglied die GmbH von allen hieraus resultierenden Ansprüchen freizustellen. Jeder Verlust des Magnetschlüssels ist der GmbH sofort zu melden.

  8. Arzneimittel und Mittel zur Leistungssteigerung
    Dem Mitglied ist untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlichen verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und/oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika), in das Fitness-Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. Die GmbH ist zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, falls das Mitglied hiergegen verstoßen sollte. In diesem Fall kann die GmbH den für die restliche Vertragsdauer noch zu zahlenden Mitgliedsbeitrag als Schadenersatz mit sofortiger Fälligkeit verlangen.

  9. Vertragsänderung
    a) Änderungen dieses Vertrages oder Änderungen davon müssen schriftlich festgelegt werden. Aufhebungen der Schriftformerfordernis bedürfen ihrerseits der Schriftform.
    b) Bei einer gesetzlichen Mehrwertsteuer-Erhöhung wird der Betrag angeglichen.

  10. Ergänzende Vertragsauslegung
    Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden, soll dennoch der Vertrag in seinen übrigen Teilen gültig und für die Parteien verbindlich bleiben. Eine etwa unwirksame Bestimmung ist in einer dem Gesetz entsprechenden Weise so auszulegen, dass sie dem Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

  11. Videoüberwachung
    Das Mitglied erklärt sich mit der Aufzeichnung per Videoüberwachung einverstanden. Die Aufzeichnungen werden entsprechend Art.17 -EU-DSGVO wieder gelöscht.